ZAHLUNG
Kommune oder öffentliche Einrichtung: per behördlichem Zahlungsauftrag bezahlen?
Ja, Fixoma akzeptiert den behördlichen Zahlungsauftrag (Kommunen, Verwaltungen, Schulen, öffentliche Einrichtungen). Wählen Sie im Schritt Zahlung „Überweisung" und folgen Sie dann den Schritten.
01 |
SCHNELLE ANTWORT |
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02 |
WER IST BERECHTIGT |
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ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
Gebietskörperschaften, staatliche Dienststellen, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Krankenhäuser, Universitäten, Verbände usw.
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03 |
SO GEHEN SIE VOR (SCHRITTE) |
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04 |
EINZUREICHENDE DOKUMENTE / ANGABEN |
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05 |
VERSANDZEITEN |
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24 BIS 48 WERKSTUNDEN
Nach Erhalt und Bestätigung des Bestellscheins erfolgt der Versand in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Werkstunden.
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06 |
HÄUFIGE FRAGEN |
Können Sie vor dem Bestellschein einen Kostenvoranschlag bereitstellen?
Ja: Fordern Sie einen Kostenvoranschlag über das Formular an; wir erstellen ihn mit Referenzen, Mengen und Bruttopreisen.
Wohin den unterschriebenen Schein senden?
An contact@fixoma.com oder per Post: Fixoma, ZAC de Siailles, 47240 Castelculier.
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ZAHLUNG
Welche Zahlungsmittel akzeptieren Sie?
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BESTELLUNG
Ist es möglich, telefonisch zu bestellen?
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RECHNUNG
Auf meine Rechnung zugreifen oder sie erneut drucken
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Eine Zahlung per Zahlungsauftrag?
Kontaktieren Sie uns: Wir senden Ihnen den Bestellschein und bei Bedarf einen Kostenvoranschlag.
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